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Raucher Gaststätten in Bayern


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Betrieb Avatar Zehnthof
Im Oberdorf
Geldersheim
eingetragen am:27.05.2010

Recht und Ordnung in Bayern:

Das Rauchen in Gaststätten ist untersagt…Ausnahmen sind vorerst keine vorgesehen.

Erfasst sind sämtliche gastgewerblichen Betriebe von Bars, Kneipen, Restaurants über Diskotheken etc. Auch Bierzeltromantik mit Zigarette soll verboten sein…wir freuen uns auf die ersten „Wiesn“-Berichte.

Hotelzimmer gelten nicht als öffentliche Räume, somit können Wirte hier entscheiden ob sie ein „Raucherkontingent“ an Zimmern bereithalten.

Mit Raucherlounges, Clubs und Vereinen kann man als Raucher in Bayern noch am öffentlichen Leben teilnehmen.

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